Viele handeln nach der Devise „es wird schon nichts passieren“ – gerade wenn der Schnee sich nicht meterhoch vor dem Haus türmt. Doch diese Einstellung ist ein schwerer Fehler, der für den Mieter richtig teuer werden kann. Denn wenn ein Passant auf dem glatten Gehweg vor dem Haus ausrutscht und stürzt, muss der Mieter Schadenersatz leisten – und unter Umständen sogar Schmerzensgeld an den Geschädigten zahlen.
Die Frage ist dabei nicht nur, wer Schnee schippen und streuen muss, sondern auch, wie und wann das erledigt werden muss. Reicht es, eine schmale Gasse frei zu räumen? Darf es am Sonntagmorgen auch etwas später werden? Müssen die Mieter bei anhaltendem Schneefall ununterbrochen fegen? FOCUS Online beantwortet die wichtigsten Fragen.
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