Dass es Handlungsbedarf gibt, kann auch die aktuelle Regierung nicht von der Hand weisen. Zum Jahreswechsel sind bereits einige teils gravierende Gesetzesänderungen in Kraft getreten.
FOCUS Online dokumentiert die wichtigsten.
– Höhere Grunderwerbssteuer für Käufer
Ursprünglich lag die sogenannte Grunderwerbsteuer in allen Bundesländern bei 3,5 Prozent. In den vergangenen Jahren haben sie jedoch fast alle Länder angehoben. Die Steuer wird beim Erwerb von Grundstücken auf den Kaufpreis fällig und macht damit – neben Maklergebühren, Notar- und Grundbuchkosten – einen erheblichen Teil der Nebenkosten bei einem Immobilien-Kauf aus.
Nur in einigen wenigen Fällen hält der Fiskus nicht die Hand auf: etwa, wenn eine Immobilie vererbt oder verschenkt wird oder Eltern ihren Kindern das Eigenheim übertragen.
– Verbesserungen beim Wohn-Riester
Eigentümer selbstgenutzter Immobilien können die Riester-Förderung künftig besser nutzen. Das sieht das „Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz“ vor, das das Bundeskabinett am 26. September 2012 beschloss. Es wird voraussichtlich im Februar 2013 verabschiedet, soll dann aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten.
Im Kern bringt es folgende Neuerung: Riester-Sparer können ihr Guthaben künftig jederzeit auch für die Entschuldung ihres Eigenheims einsetzen. Bisher durften sie das Riester-Kapital nur für den Bau oder Kauf einer Immobilie verwenden. Eine Schuldentilgung war erst zum Rentenbeginn möglich. Auch für den alters- oder behindertengerechten Umbau der eigenen Immobilie gibt es künftig die Möglichkeit der Kapitalentnahme.
Außerdem sinkt die Steuerlast: Das Riester-Kapital, das in einem sogenannten Wohnförderkonto erfasst wird, wird bisher fiktiv mit jährlich zwei Prozent verzinst. Dieser Zinsanteil unterliegt der Steuerpflicht. Künftig soll er nur noch halb so hoch sein. Das vermindert die Steuerlast im Alter.
7740 Bezirksschornsteinfeger gehören dem Bundesinnungsverband in Deutschland an. Jeder von ihnen hatte bislang sein Territorium, in dem er 77 Jahre lang ohne Wettbewerb arbeiten durfte – bis die EU befand, dass das gegen die Dienstleistungsfreiheit verstößt.
Das Schornsteinfegermonopol ist deshalb, nach einer vierjährigen Übergangszeit, zum Jahresbeginn endgültig gefallen. Seit dem 1. Januar 2013 dürfen freie Kaminkehrer überall bestimmte Aufgaben in den Kellern und auf den Dächern übernehmen. Die Bezirksschornsteinfeger sind weiterhin für die sogenannten hoheitlichen Aufgaben zuständig und kommen alle dreieinhalb Jahre zur Kontrolle in jedes Haus. Wer den Dienstleister wechselt, muss also künftig die Termine von zwei Kaminkehrern koordinieren.
Vertreter des Schornsteinfegerhandwerks bezweifeln, dass die freie Konkurrenz auf Dauer günstiger und dennoch profitabel sein kann. Während der Bezirksschornsteinfeger von Haus zu Haus gehen könne, müssten freie Anbieter schließlich jeden Kunden einzeln anfahren, sagen sie.